Vater-Kind-Kur - eine Kur wirkt nachhaltig

Um neue Kraft zu sammeln, eine drohende Krankheit abzuwenden und Abstand von zuhause zu gewinnen, gibt es ein sehr hilfreiches Angebot der gesetzlichen Krankenkassen für Väter: Die Vater-Kind-Kur. Drei Wochen lang kann sich der Vater dabei erholen und die vielfältigen Beratungs- und Therapie-Angebot vor Ort nutzen, um anschließend den Alltag besser meistern zu können.

Zwei Studien der Universität Freibung und der Medizinischen Hochschule Hannover ergaben, dass Mutter-Kind-Kuren auch langfristig das Befinden der Patienten verbessern. Zwar sind die Ergebnisse natürlich nicht eins zu eins zu Vater-Kind-Kuren übertragbar, dennoch kann man sicherlich von ähnliches Effekten auch bei Männern ausgehen.

  • Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt hier nicht
  • Dauer normal 3 Wochen, Verlängerung ggf. möglich
  • Spezialisierung der Einrichtungen beachten

Wahl der Einrichtung und Dauer der Kur

Bei der Wahl der passenden Einrichtung für die Krankenkassen bei Vater-Kind-Kuren ausnahmsweise nicht der Grundsatz “ambulant vor stationär” - normalerweise müssen die Kassen eine kostengünstigere ambulante Behandlung einer stationären vorziehen, falls die entsprechende Schwere nicht gegeben ist. Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 wurde das Gesetz jedoch dahingehend abgeändert, dass dieser Grundsatz ausdrücklich nicht mehr bei Vater-Kind-Kuren gilt und somit auch kein Grund für eine Ablehung des Kurantrages sein darf.

Da einige Kliniken Schwerpunkte setzen, ist es sinnvoll, dass Sie sich bereits im Vorfeld darüber informieren, welche Klinik sich für Sie am passendsten spezialisiert hat. Beispielsweise gibt es angepasste Angebote für Väter mit pflegebedürftigen Angehörigen, für Väter mit Migräne, für Väter mit Gewichtsproblemen, zur Raucherentwöhnung oder auch zur Trauerbewältigung. Da es jedoch verhältnismäßig weniger Vater-Kind-Kur-Teilnehmer als Mutter-Kind-Kur-Teilnehmer gibt, kommen für Sie je nach besonderem Bedarf und Zeitpunkt der Kur nur wenige Einrichtungen in Frage.

Die Dauer einer Vater-Kind-Kur beläuft sich in der Regel auf drei Wochen, welche bei medizinischer Notwendigkeit aber auch verlängert werden kann. Da medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen, ist kein Urlaub zu beantragen. Bei der Wahl des Zeitraumes sind Sie auch mit schulpflichtigen Kindern nicht auf die Schulferien fixiert, vor Ort wird oftmals schulunterstützenden Unterricht angeboten.

Frühestens nach vier Jahren kann eine Vater-Kind-Kur erneut beantragt werden.

  • möglich für Vater mit Kind
  • Kind selbst muss behandlungsbedürftig sein
  • Familienkuren sind denkbar, aber selten

Für Väter nur mit Kind

Vater-Kind-Kuren gibt im Gegensatz zu Mutter-Kind-Kuren nur für Väter in Begleitung von
einem Kind, Mütter dürfen unter Umständen auch alleine zur Kur fahren. Dennoch muss das
Kind bestimmte Bedinungen erfüllen. Ein Grund besteht dann, wenn das Kind selbst
behandlungsbedürftig ist, zum Beispiel wegen einer Hautkrankheit wie Neurodermitis, wegen
einer Atemwegserkrankung wie Asthma oder wegen Allergien. Die entsprechenden
Beschwerden muss ein Arzt attestieren. Aber auch Störungen in der Beziehung von Vater und
Kind können ein Grund sein, genauso wie die Gefahr von beim Kind auftretenden psychischen
Störungen, wenn es von der Mutter getrennt wird. Desweiteren können Kinder von
alleinerziehenden Vätern oder bei fehlender Betreuungsmöglichkeit mit zur Kur fahren dürfen.

Im Vorfeld sollten Sie unbedingt darauf achten, dass in Ihrer Einrichtung die Betreuung
des Kindes ausreichend gewährleistet werden kann und Sie nicht Maßnahmen und Angebote
verpassen müssen, da Ihr Kind sonst unbetreut wäre. Meistens steht pädagogisch geschultes
Personal zu Verfügung, welches die Kinder in Gruppen betreut. Eventuell können für Sie auch
Angebote zur Verbesserung der Vater-Kind-Beziehung interessant sein.

Prinzipiell sind auch Kuren mit Vater, Mutterund Kind(ern) möglich, solche Familienkuren
werden jedoch relativ selten und nur bei besonders triftigen Gründen genehmigt.

Inhalte der Kur

Während der Kur werden Sie eine umfassende Therapie, bestehend aus medizinischen, physiotherapeutischen und psychosozialen Aspekten, erfahren. Sie erwartet ein breites Spektrum von Ernährungsberatungen über Entspannungstherapien bis hin zu Bewegungstherapien und Krankengymnastik. Da der Austausch mit anderen Vätern ein wichtiger Bestandteil ist, finden die therapeutischen Angebote nicht nur in Einzelsitzungen, sondern teilweise auch in der Gruppe statt. Vor Ort sollen nicht nur Ihre Beschwerden gelindert, sondern auch die Ursachen der ermittelt werden, um eine nachhaltige Besserung zu erreichen. Sie erhalten Tipps von Fachleuten, wie Sie Ihren Alltag konkret besser und schonender bewältigen können, damit Sie im Anschluss an die Kur übermäßige Belastungen besser herausfinden und vermeiden können. Auch die Nachsorgeangebote in Ihrem Wohnort werden Ihnen helfen.

Achten Sie darauf, nicht in “Kurstress” geraten, indem Sie zu viele Angebote wahrnehmen. Schließlich sollen Sie gesunden und sich erholen - dem kann ein Zuviel des Guten auch im Wege stehen.

  • Vorsorge oder Rehabilitation muss notwendig sein

Wann besteht ein Anspruch?

Grundsätzlich haben alle Väter in Familienverantwortung Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur, wobei eine der folgenden beiden Bedingungen zutreffen muss: Entweder Vorsorge oder Rehabilitation muss notwendig sein.

Dem Gesetz nach ist eine Gesundheitsvorsorge dann notwendig, wenn Ursachen vorliegen, die voraussichtlich zu einer Erkrankung des Vaters und/oder die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährden. Auch wenn bei einer bereits bestehenden Krankheit die Kur einen Rückfall oder eine Verschlimmerung voraussichtlich vermeiden kann, kann die Vorsorge als notwendig attestiert werden.

Eine Rehabilitation ist laut Gesetz notwendig, wenn die bestehende Krankheit voraussichtlich Beeinträchtigungen, die über das Alltagsrelevante hinausgehen, zur Folge haben wird. Die Krankheit kann dabei körperlicher, seelischer oder geistiger Art sein.

Der Kurantrag / Die Vorgehensweise

Hilfe und weitere Informationen erhalten Sie bei vielen Beratungsstellen, beispielsweise den Vater-Kind-Kur-Ansprechpartnern des Müttergenesungswerks oder auch bei örtlichen Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes oder der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Für den Kurantrag benötigen Sie ein, welches nur ihr Arzt, in der Regel ihr Hausarzt, für Sie ausfüllen kann und dabei die Notwendigkeit der Kur attestieren muss. Erfahrungemäß bewilligen die Krankenkasse einen detaillierten Antrag eher als einen knappen Antrag, daher sollten Sie Ihren Arzt bitten, möglichst viele relevante Details im Attest zu erwähnen.

Unter Einbindung des unabhängigen Medizinischen Dienstes befindet die Krankenkasse nun den Antrag. In den meisten Fällen liegt etwa vier Wochen nach Antragsstellung eine Rückmeldung der Krankenkasse bereits vor, in seltenen Fällen kann es aber auch bis zu drei Monate dauern.

Bei Ablehung des Antrags ist es ratsam, einen Widerspruch einzulegen. Dies ist innerhalb eines Monats möglich und wird auch von Experten empfohlen, in vielen Fällen der Antrag doch noch bewilligt wird. Den Aufwand für den zweiten Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Kosten

Bis auf eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag werden die Kosten einer Vater-Kind-Kur voll von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Auch bei den Fahrtkosten werden Sie unterstützt. Bei einer Vorsorgekur müssen Sie die Kosten in Höhe von 10% der Fahrtkosten selbst tragen, diese Kosten betragen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei einer Rehabilitationskur müssen Sie keine Zuzahlung leisten.

Kinder fahren in eine Vater-Kind-Kur grundsätzlich kostenfrei mit. Beachten Sie dabei die Belastungsgrenze von zwei Prozent (ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken) des Brutto-Jahreseinkommens von Ihnen bzw. von Ihrer Familie. Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Befreiung von Zuzahlungen für den Rest des Jahres beantragen, wenn Sie die Grenze überschritten haben.

Väter, die privat versichert sind, haben meistens nur dann die Möglichkeit auf eine Vater-Kind-Kur, wenn sie zuvor eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.