Mutter-Kind-Kur - eine nachhaltige Investition

Viele Mütter finden im Alltag kaum Zeit für Ruhepausen, die ihnen Kraft geben. Durch die Dauerbelastung werden sie oft krank, finden aber zwischen Familie, Haushalt und Beruf keinen Raum, um sich wieder zu erholen. In so einem Fall ist eine Mutter-Kind-Kur ein sehr hilfreiches Angebot der gesetzlichen Krankenkassen.

Hierbei können Mütter auf einer meist dreiwöchigen Kur - mit oder ohne Kind - Abstand von zuhause gewinnen und die vielfältigen Beratungs- und Therapie-Angebot vor Ort nutzen, um anschließend wieder für den Alltag gewappnet zu sein.

Eine Studie, an welcher die Universität Freiburg beteiligt war, ergab, dass Mutter-Kind-Kuren nicht nur kurzfristig gesundheitliche Verbesserungen bewirken, sondern auch langfristig das Befinden der Betroffenen und Beteiligten positiv beeinflussten. Nach einem Kuraufenthalt mussten die untersuchten Frauen weniger oft zum Arzt als zuvor und benötigten zudem weniger Medikamente.

Nach einer weiteren Untersuchung mit Beteiligung der Medizinischen Hochschule Hannover zeigten vor der Mutter-Kind-Kur 62 Prozent der untersuchten Mütter ausgeprägte Beschwerden, ein halbes Jahr nach der Kur waren es nur noch 19 Prozent.

  • Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt nicht für Mutter-Kind-Kuren
  • stationär kein Ablehnungsgrund
  • Spezialisierung der Einrichtungen beachten

Wahl der Kur-Einrichtung

Bei der Wahl der passenden Einrichtung für die Krankenkassen bei Mutter-Kind-Kuren ausnahmsweise nicht der Grundsatz “ambulant vor stationär” - normalerweise müssen die Kassen eine kostengünstigere ambulante Behandlung einer stationären vorziehen, falls die entsprechende Schwere nicht gegeben ist. Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 wurde das Gesetz jedoch dahingehend abgeändert, dass dieser Grundsatz ausdrücklich nicht mehr bei Mutter-Kind-Kuren gilt und somit auch kein Grund für eine Ablehung des Kurantrages sein darf.

Bei der Wahl Ihrer Kurklinik sollten Sie sich im Vorfeld informieren, welche Klinik sich für Sie am passendsten spezialisiert hat. Bestimmte Kliniken setzen ihre Schwerpunkte beispielsweise bei Angeboten für junge Mütter, für Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen, für Mütter mit Migräne, für Mütter mit Gewichtsproblemen, zur Raucherentwöhnung oder auch zur Trauerbewältigung.

  • in der Regel 3 Wochen
  • Verlängerung möglich
  • neue Kur kann nach 4 Jahren beantragt werden

Dauer einer Mutter-Kind-Kur

Die Dauer einer Mutter-Kind-Kur beläuft sich in der Regel auf drei Wochen, welche bei medizinischer Notwendigkeit aber auch verlängert werden kann. Berufstätige Mütter müssen für die Kur keinen Urlaub beantragen, da medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen. Bei der Wahl des Zeitraumes sind Sie auch mit schulpflichtigen Kindern nicht auf die Schulferien fixiert, vor Ort bieten viele Kliniken schulunterstützenden Unterricht an.

Eine Mutter-Kind-Kur kann nach frühestens vier Jahren erneut beantragt werden.

Mit oder ohne Kind

Falls Sie sich für eine reine Mütterkur ohne Kind entscheiden, stellt die Krankenkasse auch die Versorgung Ihrer Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bei Ihnen zu Hause sicher. Beispielsweise bezahlt die Krankenkasse bei einem bis zu 11 Jahre alten im Haushalt lebenden Kind eine Familienpflegerin. Womit Sie in Ihrer Situation genau rechnen können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei einer Beratungsstelle.

Möchten Sie Ihr Kind zur Kur mitnehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ein Grund wäre, dass das Kind selbst behandlungsbedürftig ist, beispielsweise wegen einer Hautkrankheit wie Neurodermitis, wegen einer Atemwegserkrankung wie Asthma oder wegen Allergien. Die Beschwerden muss ein Arzt attestieren. Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung können genauso wie die Gefahr, dass beim Kind psychischen Störungen auftreten können, wenn es von der Mutter getrennt wird könnte, ein Grund sein sein. Außerdem können Kinder etwa bei alleinerziehenden Müttern oder bei fehlender Betreuungsmöglichkeit mit zur Kur fahren dürfen.

Falls Ihr Kind Sie begleiten wird, sollten Sie im Vorfeld unbedingt darauf achten, dass in der Einrichtung eine ausreichende Betreuung des Kindes gewährleistet werden kann, wenn Sie Maßnahmen und Angebot für sich in Anspruch nehmen. In der Regel werden Kinder von pädagogisch geschultem Personal in Kindergruppen betreut, desweiteren gibt es meist Angebote zur Verbesserung der Mutter-Kind-Beziehung.

Prinzipiell sind auch Kuren mit Mutter, Vater und Kind(ern) möglich, solche Familienkuren werden allerdings relativ selten und nur bei besonders triftigen Gründen genehmigt.

  • Therapien umfassen medizinische, physiotherapeutische und psychosoziale Aspekte
  • Einzel- und Gruppensitzungen
  • Ursachenforschung für Beschwerden

Inhalte der Kur

Während der Kur werden Sie eine umfassende Therapie, bestehend aus medizinischen, physiotherapeutischen und psychosozialen Aspekten, erfahren. Sie erwartet ein breites Spektrum von Ernährungsberatungen über Entspannungstherapien bis hin zu Bewegungstherapien und Krankengymnastik. Die therapeutischen Angebote finden teilweise in Einzelsitzungen, teilweise aber auch in der Gruppe statt, da auch der Austausch mit anderen Müttern einen wichtige Bestandteil darstellt.

Vor Ort sollen nicht nur Ihre Beschwerden gelindert, sondern auch die Ursachen der ermittelt werden. Dabei erhalten Sie Tipps von Fachleuten, wie Sie Ihren Alltag konkret besser und schonender bewältigen können, damit Sie im Anschluss an die Kur übermäßige Belastungen besser herausfinden und vermeiden können. Dabei können Ihnen auch Nachsorgeangebote in Ihrem Wohnort helfen.

Während der Kur sollten Sie jedoch auch darauf achten, dass Sie sich bei der Wahrnehmung der Angebot nicht übernehmen und in “Kurstress” geraten. Schließlich sollen Sie dort gesunden und sich erholen - dabei kann ein Zuviel des Guten auch im Wege stehen.

Wann besteht ein Anspruch?

Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur haben grundsätzlich alle Frauen in Familienverantwortung, wobei eine der folgenden beiden Bedingungen zutreffen muss: Entweder Vorsorge oder Rehabilitation muss notwendig sein.

Eine Gesundheitsvorsorge ist dem Gesetz nach dann notwendig, wenn Ursachen vorliegen, die voraussichtlich zu einer Erkrankung der Mutter und/oder die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährden. Ein weiter Grund ist, wenn bei einer bereits bestehenden Krankheit die Kur einen Rückfall oder eine Verschlimmerung voraussichtlich vermeiden kann.

Eine Rehabilitation ist laut Gesetz notwendig, wenn die bestehende Krankheit voraussichtlich Beeinträchtigungen, die über das Alltagsrelevante hinausgehen, zur Folge haben wird. Die Krankheit kann dabei körperlicher, seelischer oder geistiger Art sein.

  • Anlaufstelle Müttergenesungswerk
  • Antrag vom (Haus-)Arzt ausfüllen lassen
  • Krankenkasse entscheidet mit Medizinischen Dienst
  • Widerspruch bei Ablehnung einlegen

Vorgehensweise - Der Mutter-Kind-Kur-Antrag

Soll es nun an den Mutter-Kind-Kurantrag gehen, ist das Deutsche Müttergenesungswerk der Elly Heuss-Knapp-Stiftung eine wichtige Anlaufstelle. Das Müttergenesungswerk, ein Zusammenschluss mehrerer Wohlfahrtsverbände, vermittelt Ihnen Beratungsstellen und stellt die notwendigen Unterlagen wie z. B. das Mutter-Kind-Kur Attestformular zur Verfügung.

Dieses Attest muss ihr Arzt, in der Regel ihr Hausarzt, für Sie ausfüllen und dabei die Notwendigkeit der Kur attestieren. Dabei ist es umso besser, je mehr Details zu Ihren Beschwerden Ihr Arzt im Attest erwähnt, da die Krankenkassen solche Anträge erfahrungsgemäß eher bewilligen.

Die Krankenkasse beurteilt nun unter Einbindung des unabhängigen Medizinischen Dienstes den Antrag. In den meisten Fällen liegt etwa vier Wochen nach Antragsstellung eine Rückmeldung der Krankenkasse bereits vor, in seltenen Fällen kann es aber auch bis zu drei Monate dauern.

Bei Ablehung des Antrags ist es ratsam, einen Widerspruch einzulegen. Dies ist innerhalb eines Monats möglich und wird auch von Experten empfohlen, in vielen Fällen der Antrag doch noch bewilligt wird.

  • gesetzliche Krankenkassen übernehmen volle Kosten
  • Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag
  • Fahrkosten werden bezahlt
  • Zuzahlungsgrenzen beachten

Kosten einer Mutter-Kind-Kur

Die Kosten einer Mutter-Kind-Kur werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Sie haben eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag zu leisten.

Auch die Fahrtkosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Bei einer Vorsorgekur müssen Sie dabei 10% der Fahrtkosten zuzahlen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei einer Rehabilitationskur ist keine Zuzahlung zu leisten. Kinder fahren in eine Mutter-Kind-Kur grundsätzlich kostenfrei mit.

Beachten Sie dabei die Belastungsgrenze von zwei Prozent (ein Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken) des Brutto-Jahreseinkommens von Ihnen bzw. von Ihrer Familie. Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Befreiung von Zuzahlungen für den Rest des Jahres beantragen, wenn Sie die Grenze überschritten haben.

Privat Versicherte können eine Mutter-Kind-Kur meistens nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie dafür zuvor eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.