Mit oder ohne Kind
Falls Sie sich für eine reine Mütterkur ohne Kind entscheiden, stellt die Krankenkasse auch die Versorgung Ihrer Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bei Ihnen zu Hause sicher. Beispielsweise bezahlt die Krankenkasse bei einem bis zu 11 Jahre alten im Haushalt lebenden Kind eine Familienpflegerin. Womit Sie in Ihrer Situation genau rechnen können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei einer Beratungsstelle.
Möchten Sie Ihr Kind zur Kur mitnehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ein Grund wäre, dass das Kind selbst behandlungsbedürftig ist, beispielsweise wegen einer Hautkrankheit wie Neurodermitis, wegen einer Atemwegserkrankung wie Asthma oder wegen Allergien. Die Beschwerden muss ein Arzt attestieren. Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung können genauso wie die Gefahr, dass beim Kind psychischen Störungen auftreten können, wenn es von der Mutter getrennt wird könnte, ein Grund sein sein. Außerdem können Kinder etwa bei alleinerziehenden Müttern oder bei fehlender Betreuungsmöglichkeit mit zur Kur fahren dürfen.
Falls Ihr Kind Sie begleiten wird, sollten Sie im Vorfeld unbedingt darauf achten, dass in der Einrichtung eine ausreichende Betreuung des Kindes gewährleistet werden kann, wenn Sie Maßnahmen und Angebot für sich in Anspruch nehmen. In der Regel werden Kinder von pädagogisch geschultem Personal in Kindergruppen betreut, desweiteren gibt es meist Angebote zur Verbesserung der Mutter-Kind-Beziehung.
Prinzipiell sind auch Kuren mit Mutter, Vater und Kind(ern) möglich, solche Familienkuren werden allerdings relativ selten und nur bei besonders triftigen Gründen genehmigt.